A. Allgemeine Bestimmungen

1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

Gegenstand dieses Vertrages sind Dienstleistungen der Gino Marketing GmbH als Dienstleistungs-Agentur. Lieferung und Dienstleistungserbringung erfolgen nur zu den nachfolgenden ausschliesslichen Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, sofern diesen vorgängig nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit, mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen, an individuelle Bedürfnisse der Parteien angepasst werden.
Jede Vertragsänderung erfolgt schriftlich und ist von beiden Parteien zu unterzeichnen.

2. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung erfolgt zu den in den einzelnen Dienstleistungsbereichen umschriebenen Bedingungen. Mit der Auftragserteilung verpflichtet sich Gino Marketing GmbH zur Erbringung und der Kunde zur Abnahme und Bezahlung der erbrachten Leistungen.
Die Offerte von Gino Marketing GmbH ist unverbindlich und erlangt erst mit der gegenseitigen Unterzeichnung der Offerte, der Auftragsbestätigung oder des Vertrages Gültigkeit.

3. Pflichten der Gino Marketing GmbH

Gino Marketing GmbH verpflichtet sich zusorgfältigen Besorgung der Dienstleistungen im Interesse des Kunden und unter Wahrung dessen Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse. Gino Marketing GmbH behält sich das Recht vor, zur Erfüllung des Vertrages bedarfsweise externe Mitarbeiter beizuziehen.
Nach Abschluss des Projekts darf Gino Marketing GmbH eine Kurzbeschreibung der ausgeführten Arbeiten im Einvernehmen mit dem Kunden als Referenzangabe verwenden.

4. Pflichten des Kunden

Mit der Unterzeichnung der Offerte bzw. Auftragsbestätigung für Websites oder andere Dienstleitungen, bzw. des Vertrages verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme und Bezahlung der Dienstleistungen gemäss Ziff. 5 dieses Vertrages.
Der Kunde verzichtet auf die Verbreitung von Informationen und Bildmaterial mit rechtswidrigem Inhalt. Untersagt sind insbesondere Gewaltdarstellungen, Pornografie und Aufrufe zur Gewalt. In Zweifelsfällen entscheidet Gino Marketing GmbH über die Verbreitung solcher Daten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich Gino Marketing GmbH das Recht vor, entsprechende Inhalte zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen, wobei kein Anspruch auf allfällig geleistete Zahlungen erhoben werden kann.

5. Zahlungskonditionen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung zu 60% bei Auftragserteilung und zu 40% nach Abnahme (Bei Websites nach Onlineschaltung) innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Gino Marketing GmbH behält sich das Recht vor, die vollständige Auftragssumme bei Vertragsunterzeichnung in Rechnung zu stellen. Einzahlungen erfolgen an die Raiffeisenbank Wasseramt-Buchsi, 4552 Derendingen, Konto-Nr. CH9380808008058004061 (IBAN: CH93 8080 8008 0580 0406 1, SWIFT-Code/BIC: RAIFCH22). Alle obigen Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bei Zahlungsverzug des Kunden wird ein Verzugzins von 6% erhoben. Die Anzahlung verfällt, wenn der Kunde seinen Auftrag ohne oder nur mit mangelnder Begründung zurückzieht. Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung im Verzug, hat Gino Marketing GmbH das Recht, nach Ansetzung einer Nachfrist von 30 Tagen ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Von der Ausübung des Rücktrittsrechts wird der Kunde sofort in Kenntnis gesetzt.

6. Haftung

Für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - die auf das vorliegende Vertragsverhältnis zurückzuführen sind, haftet Gino Marketing GmbH insgesamt bis maximal einen Fünftel der Vergütung für das konkrete Projekt. Die Haftung für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Ansprüche Dritter sowie für Mängelfolgeschäden oder Schäden infolge von Datenverlusten (mit Ausnahme der Datenwiederbeschaffungskosten) wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen.

7. Streiterledigung

Beide Vertragspartner verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben, nötigenfalls bei hälftiger Kostenbeteiligung unter Beizug eines unabhängigen Sachverständigen als Schiedsgutachter. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis erklären die Parteien den ordentlichen Richter am Sitz der Gino Marketing GmbH zur Entscheidung aller Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ausschliesslich zuständig, unter Vorbehalt des Rechts von Gino Marketing GmbH, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.

Bei vorzeitigem Projektabbruch schuldet der Kunde der Gino Marketing GmbH die geleisteten Arbeitsstunden gemäss den im Vertrag festgelegten Regieansätzen sowie eine volle Schadloshaltung.

Sollten die Einigungsversuche jedoch scheitern, so ist der der ordentlichen Richter am Sitz der Gino Marketing GmbH zur Entscheidung aller Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ausschliesslich zuständig    

B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Homepage

1. Auftragserteilung

Die unverbindliche Offerte von Gino Marketing GmbH erlangt erst mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bzw. des Vertrages für Internetpräsentation zwischen dem Kunden und Gino Marketing GmbH Gültigkeit. Die Offerte und die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil des Vertrages. Bei vorzeitigem Projektabbruch schuldet der Kunde gegenüber Gino Marketing GmbH die geleisteten Arbeitsstunden gemäss den im Vertrag festgelegten Regieansätzen.

2. Berechnung nach Aufwand

Die Arbeiten von Gino Marketing GmbH werden nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch für den in der Offerte aufgeführten Kostenrahmen, dem die Bedeutung einer Planungsgrundlage zukommt (Circa-Preis). Zusätzliche, in der Offerte nicht aufgeführte Aufwände wie Übersetzungen, Datenkonvertierungen oder Herstellung spezieller Schnittstellen zu Datenbanken, etc. sind in den obigen Preisen nicht inbegriffen und werden separat offeriert. Auf Wunsch des Kunden durchgeführte Datenaktualisierungen werden nach Aufwand mit einem Stundenansatz von CHF 150.- verrechnet.
Bei notwendigem Einsatz von heute noch nicht bekannten Zusatzfunktionen lizenzpflichtiger Software von Drittherstellern werden die Lizenzkosten, die sich nicht als Teil dieser Offerte verstehen, dem Kunden überbunden.
Änderungen der definierten Voraussetzungen oder unrichtige, unvollständige Mitwirkung des Kunden, können zu Mehraufwendungen der Gino Marketing GmbH führen. Gino Marketing GmbH wird den Kunden frühzeitig und in geeigneter Form auf solche Mehraufwendungen aufmerksam machen. Mehraufwendungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

3. Spezielle Zahlungskonditionen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung zu 60% als Anzahlung, die bei Auftrags- bzw. Vertragsunterzeichnung fällig wird. Der Restbetrag wird nach der Onlineschaltung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Stundenansätze für die Erstellung, den Ausbau, Unterhalt sowie geringfügige Änderungen an Layout (Redesign) der Kunden-Seiten betragen CHF 150.-.

4. Mitwirkungspflichten

Der Kunde hat Mitwirkungsplichten bei der Bezeichnung von Kontaktpersonen, bei der Erteilung von Arbeitsanweisungen im Projektablauf, bei der Spezifizierung der konkreten Leistung im konkreten Projekt, bei der Vermittlung zum Zugang zu Daten und Arbeitsplätzen bei ihr und ihres Kunden sowie bei der Abnahme der (Teil-) Leistungen.

5. Abnahmeverfahren

Das Abnahmeverfahren wird dadurch eingeleitet, dass Gino Marketing GmbH die Fertigstellung des Projekts dem Kunden anzeigt.  Es erfolgt in einzelnen Teilabnahmen. Der Kunde bestätigt die einzelnen Teilabnahmen gegenüber Gino Marketing GmbH mit entsprechenden Schreiben. Mit der Bestätigung erklärt der Kunde die Freigabe der erfolgten Teilleistungen.
Bei allen Abnahmen sind beide Parteien zur Mitwirkung verpflichtet. Die Abnahmen müssen längstens innert einem Monat seit Einladung zur Abnahme erfolgen. Spätere Änderungen oder Ergänzungen haben zusätzlichen, im Budget nicht berücksichtigten Aufwand zur Folge. Weigert sich der Kunde bei der Mitwirkung der Abnahme aus nicht von Gino Marketing GmbH zu vertretenden Gründen, kann ihm Gino Marketing GmbH eine Nachfrist von 14 Tagen ansetzen, innert welcher die Abnahme erfolgen muss, widrigenfalls die entsprechende Leistung als abgenommen gilt.
Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, hat der Kunde zunächst ausschliesslich ein Recht auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung innert längstens zwei Monaten. Bei wesentlichen Mängeln (d.h. mangelnde Nutzbarkeit elementarer Funktionalitäten) wird die Abnahme zurückgestellt, bei unwesentlichen Mängeln soweit möglich fortgesetzt.

6. Projektorganisation

Gino Marketing GmbH verwendet im Rahmen der Auftragsbearbeitung standardisierte und professionelle Projekt-Managementmethoden.

7. Termine

Die im Projektablauf festgelegte Terminplanung ist einzuhalten. Jede Änderung muss abgesprochen werden und in die Planung Eingang finden. Allfällig notwendige Anpassungen des Terminplanes bedürfen der Zustimmung beider Vertragspartner.

8. Haftung

Gino Marketing GmbH schliesst jede Haftung für Schäden aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden (insbesondere aus der Pflicht zur fehlerfreien und rechtzeitigen Vornahme von Mitwirkungspflichten) aus. Gino Marketing GmbH schliesst zudem jede Haftung für die publizierten Inhalte und Folgeschäden aus orthographischen Fehlern von Web-Texten aus. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Bestimmungen dieses Vertrages verwiesen (vgl. Ziff. A.6).

9. Schutzrechte

Gino Marketing GmbH gewährt dem Kunden ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten. Das Urheberrecht verbleibt jedoch einzig bei Gino Marketing GmbH. Gino Marketing GmbH hat das ausschliessliche Recht, die von ihr programmierten Applikationen an Dritte zu lizenzieren bzw. Dritten zur Nutzung zu überlassen. Der Kunde darf Applikationen ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Gino Marketing GmbH nicht zu Gunsten Dritter verwenden oder an Dritte veräussern. Bei Vertragskündigung wird das Urheberrecht am Homepagedesign vollständig auf den Kunden übertragen.

Bei gelieferten Text-, Bild-, Ton- oder Video-Dateien gewährleistet der Kunde, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ansprüche Dritter wehrt der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr ab. Erheben Dritte gegenüber Gino Marketing GmbH solche Ansprüche, so teilt Gino Marketing GmbH dies dem Kunden sofort schriftlich mit und überlässt ihm die Führung eines allfälligen Prozesses und die Ergreifung von Massnahmen zur Erledigung des Rechtsstreites.

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Qualität bedeutet, dass der Kunde und nicht die Ware zurückkommt.